Nachtflugberechtigung

Das Fliegen bei Nacht ist nur mit einer entsprechenden Berechtigung erlaubt. 

Die Nachtflugberechtigung ist eine der Voraussetzungen zum Erwerb der Berufspilotenlizenz. Sie kann entweder vor oder während der Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten absolviert werden. Gerne erläutern wir Ihnen die beiden Varianten in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Voraussetzungen

  • 100 Stunden als Pilot auf Hubschraubern seit Lizenzerwerb
  • 60 Stunden als verantwortlicher Pilot (PIC)
  • 20 Stunden Überlandflüge

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und ein entsprechendes Angebot.